Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Wenn die gesetzlichen Leistungen für Schwangere oder für Familien nicht ausreichen, kann in bestimmten Notlagen die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ finanziell unterstützen. Das Angebot richtet sich insbesondere auch an kinderreiche Familien und Alleinerziehende. Die Leistungen sind freiwillig, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Beim ZBFS finden Sie Infos, Kontaktdaten sowie Links herunterladen.
=> www.zbfs.bayern.de