DFV Bayern spricht sich für Wahlrecht ab Geburt aus
Der bayerische Landesverband des Deutschen Familienverbandes (DFV) hat sich auf seinem diesjährigen Landesverbandstag einstimmig für eine weitgehende Wahlrechtsreform im Freistaat Bayern und auf Bundesebene ausgesprochen.
(Ortenburg). „Die bayerischen Delegierten haben auf ihrem Verbandstag im niederbayerischen Ortenburg ein klares Mitgliedervotum abgegeben: Wir wollen ein Wahlrecht, das der Jugend eine Stimme gibt. Wir fordern von der Politik, ein Wahlrecht ab Geburt einzuführen“, sagt Ricarda Bollinger-Schönnagel, die Vorsitzende des Deutschen Familienverbandes - Landesverband Bayern.
Der bayerische Landtag und der Deutsche Bundestag haben ein politisches Repräsentationsproblem. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben kein Wahlrecht. Das Wahlgesetz schließt aus, dass sie ihre Stimme abgeben können oder dass Eltern als ihre gesetzlichen Vertreter stellvertretend für sie wählen dürfen.
„Das aktuelle Wahlrecht ist diskriminierend. 2,1 Millionen Minderjährige werden in Bayern von ihrem Grundrecht wählen zu dürfen ausgeschlossen. Der Deutsche Familienverband hält dies für nicht verfassungskonform“, so Bollinger-Schönnagel. „Mit einem Wahlrecht ab Geburt müssten Parteien zukünftig deutlich mehr Rücksicht auf Familien nehmen. Ihre Bedürfnisse würden nicht mehr so einfach ignoriert werden können.“
Gleichzeitig bemängelt der Landesverband, dass mit dem Wahlrechtsausschluss der Minderjährigen auch die Grundrechte von Eltern systematisch verletzt werden. Nach Art. 6 des Grundgesetzes sind Eltern die natürlichen Vertreter ihrer Kinder und dürfen stellvertretend und altersentsprechend für sie Entscheidungen treffen, sei es bei Vermögensfragen, in der religiösen Erziehung oder bei medizinischen Eingriffen und vielem mehr. „Beim Wahlrecht wird den Eltern die Stellvertretung verweigert. Nachvollziehbar juristische Gründe sind dafür nicht erkennbar“, sagt die Landesvorsitzende.
Der Landesverband Bayern unterstützt mit dem jüngsten Delegiertenbeschluss die Kampagnenarbeit des DFV-Bundesverbandes zur Einführung eines Wahlrechts ab Geburt, denn nur wer wählt, zählt!
Weitere Informationen:
Kampagne „Wahlrecht ab Geburt“: www.wahlrecht.jetzt
Recht der demokratischen Parlamentswahl (Seminar zum Minderjährigenwahlrecht, FAU Nürnberg, Prof. Dr. Axel Adrian)
Bericht vom Landesverbandstag des Deutschen Familienverbandes, Landesverband Bayern
Am Wochenende vom 13. bis 15. Oktober 2023 wurde der diesjährige Landesverbandstag in Ortenburg abgehalten. Zu Beginn gab es am Freitagabend einen Workshop zum Thema künstliche Intelligenz. Die Anwesenden erfuhren von unserem Landesschatzmeister und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden Erich Schifferl viel über das Thema und konnten mit ChatGPT einiges ausprobieren.
Der Samstag begann mit einem sehr mitreißenden Vortrag von Professor Dr. Axel Adrian über das Thema „Die demographische Entwicklung in Deutschland, ist ein Wahlrecht ab Geburt nötig?“ Herr Dr. Adrian erklärte den Delegierten aus den Ortsvereinen sehr ausführlich, warum durch die demografische Veränderung in Deutschland der Ausschluss der unter 18-jährigen von den Wahlen nicht mehr verfassungskonform ist. Aus diesem Grunde sind auch zwei Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden, diese werden derzeit geprüft. Die Tatsache, dass diese Beschwerden nicht sofort abgelehnt wurden - wie alle bisherigen Wahlprüfungsbeschwerden mit dieser Thematik - lässt Hoffnung auf Erfolg aufkommen.
Im Anschluss daran wurde auf Antrag der einstimmige Beschluss gefasst, diese Kampagne, die auch der Bundesverband des DFV verfolgt, zu unterstützen.
Am Nachmittag standen dann die formellen Themen des Landesverbandstags auf der Tagesordnung. Nach den Rechenschaftsberichten der Vorsitzenden, des Kassiers und anderen Vertretern aus der Vorstandschaft wurde der Vorstand einstimmig entlastet.
Am Sonntag ging es wieder mit politischen Themen weiter. Zunächst informierte der Bundesgeschäftsführer des DFV Sebastian Heimann über die Arbeit der Bundesregierung in Hinblick auf die anstehende Kindergrundsicherung und weiterer Maßnahmen, die Familien betreffen, aus seiner Sicht als Lobbyist.
Im Anschluss kam Ulrike Bahr MdB, die Vorsitzende des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, zu Wort. Sie berichtete aus Sicht der Bundesregierung über die erreichten Verbesserungen für Familien und die weiteren Vorhaben der Bundesregierung in dieser Hinsicht.
Nach einer anschließenden Diskussion folgte ein durchaus positives Resume des Landesverbandstages durch die Landesvorsitzende Ricarda Bollinger-Schönnagel.
Weiterführende Informationen:
Vortrag Prof. Dr. Axel Adrian, Demographische Entwicklung in Deutschland - ist ein Wahlrecht ab Geburt nötig?
Vortrag Ulrike Bahr MdB, Vorsitzende des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Blickpunkt Familie
Vortrag Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Kindergrundsicherung, wo geht's lang?
DFV Verbandstag 2023
v.l. Ricarda Bollinger-Schönnagel, Landesvorstand DFV-Bayern, Prof. Dr. Axel Adrian, FAU Erlangen-Nürnberg, Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer
v.l. Ulrike Bahr, MdB, Ricarda Bollinger-Schönnagel, Landesvorstand DFV-Bayern, Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer
Elterngeld-Kürzung: Nicht die Einkommensgrenzen sind das Problem
Bundesfinanzminister Christian Lindner plant für 2024 einen Sparhaushalt. Beim Bundesfamilienministerium werden Kürzungen das Elterngeld treffen. Doch anders als erwartet liegt der Skandal beim Elterngeld in den unteren Einkommensschichten.
(Berlin). Gegenwärtige Pläne zu Haushaltseinsparungen könnten zur Folge haben, dass die Einkommenshöchstgrenzen für den Bezug des Elterngeldes von 300.000 Euro pro Jahr (bei Alleinerziehenden 250.000 Euro) auf 150.000 Euro zu versteuernden Jahreseinkommens bei Paaren gesenkt werden. Bereits 2021 wurde die Höchsteinkommensgrenze von 500.000 auf 300.000 Euro gesenkt. Die geplante Kürzung wird gerade diejenigen Familien treffen, die bereits eine hohe Steuerquote haben. Das Elterngeld verpasst es – bei den Höchsteinkommen und bei den unteren Einkommensschichten – Paaren mehr Mut zu mehr Kindern zu machen. Eine Elterngeldreform ist allein bei der Anhebung des Mindestbetrages mehr als überfällig.
„Von 150.000 Euro Jahresverdienst können Familien von Pflegerinnen oder Schulsozialarbeitern nur träumen“, sagt Franziska Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. „Eine Kürzung einer Lohnersatzleistung will niemand leichtfertig hinnehmen. Darüber muss dringend diskutiert werden. Der eigentliche Skandal liegt beim Elterngeld jedoch beim Versäumnis, dass der Basis-Elterngeldbetrag seit fast 40 Jahren nicht angehoben worden ist.“
„Die fehlende Inflationsanpassung hat beim Elterngeld seit 1986 zur Folge, dass der Mindestbetrag heute nur noch eine Kaufkraft von 150 Euro hat. Es gibt keine andere familienpolitische Leistung auf Bundesebene, deren Erhöhung länger ignoriert worden ist“, so Schmidt. „Der Kaufkraftverlust des Elterngeldes trifft vor allem arme, alleinerziehende und kinderreiche Familien, die typischerweise nicht aus einer gut bezahlten Erwerbstätigkeit in den Elterngeldbezug gehen. Der große familienpolitische Skandal ist die seit 40 Jahren anhaltende Unsichtbarkeit einkommensschwacher Familien beim Elterngeld.“
1986 wurde das Erziehungsgeld als Ausgleichsleistung für einen Elternteil ausgezahlt, der das gemeinsame Kind vorwiegend erzogen hatte. Die Höhe betrug bei Einführung 600 DM. 2007 wurde das Erziehungsgeld in Folge einer Reform durch das Elterngeld ersetzt. Nun erhielten Eltern, die vor der Geburt des Kindes arbeitssuchend oder ohne Einkommen waren, einen Mindestbetrag von 300 Euro, den gegenwärtig etwa ¼ aller Mütter beziehen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums ist die Aufgabe des Elterngeldes die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Familien. Der Basisbetrag des Elterngeldes (300 Euro; 150 Euro kaufkraftbereinigt) liegt jedoch weit unter dem Bürgergeld für Alleinstehende (502 Euro).
Der Deutsche Familienverband fordert die inflationsbereinigte Anhebung des Mindestbetrages des Elterngeldes auf 600 Euro.
Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.
Deutscher Familienverband e.V.
Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann
Seelingstraße 58
14059 Berlin
Tel.: 030 / 30 88 29 60
Fax: 030 / 30 88 29 61
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Web: www.deutscher-familienverband.de
Liebe Verbandsmitglieder,
heute möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich hier bei Ihnen vorstellen:
Im Oktober 2022 fanden bei den Landesverbandstagen - im Anschluss an unsere sehr gut gelungene 100 Jahr Feier, Vorstandsneuwahlen statt.
Unsere bisherige Landesvorsitzende Frau Sabine Engel wollte sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Wahl stellen und so fragte sie mich ob ich bereit wäre das Amt zu übernehmen. Da sowohl Frau Engel als auch Herr Erich Schifferl, der mit mir zusammen bisher die stellvertretenden Vorsitzenden waren, mir weiterhin hilfreich zur Seite stehen werden, habe ich mich zur Wahl gestellt und dieses Amt sehr gerne übernommen.
Gleichwohl muss ich sagen, dass ich als Nachfolgerin von Frau Engel in sehr große Schuhe steigen werde, sie hatte dieses Amt mit großem Engagement und Erfolg geführt.
Ich hoffe ich kann dies ebenso erfolgreich weiterführen und dazu brauche und wünsche ich mir selbstverständlich auch ihre Unterstützung.
Nun zu meiner Person:
ich bin seit über 30 Jahren Mitglied im deutschen Familienverband / Ortsverband Murnau und habe und hatte dort für einige Jahre zuvor als stellvertretende Vorsitzende und nun seit fünf Jahren als erste Vorsitzende den Ortsverband geführt.
Von Beruf bin ich Dipl. Sozialpädagogin und arbeite seit 24 Jahren im Bereich der Sozialpsychiatrie und habe in dieser Aufgabe eine Tagesstätte für Menschen mit seelischer Erkrankung federführend aufgebaut. Ich bin verheiratet, habe drei Söhne und eine Tochter und bin stolze Oma von demnächst vier Enkelkindern.
Ende 2023 werde ich meinen Ruhestand antreten und kann mich dann ganz den Aufgaben des deutschen Familienverbandes widmen.
Besonders am Herzen liegen mir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine gute Bildung / Ausbildung unserer Kinder - die ja unsere Zukunft sind! Ebenso wichtig ist bezahlbarer Wohnraum - denn es sollte nicht sein, dass beide Elternteile arbeiten müssen und dabei ein Gehalt nur für die Miete ausgegeben werden muss.
Deshalb ist es für mich besonders wichtig für unseren Deutschen Familienverband besonders viele Mitglieder zu begeistern und zu werben, denn je mehr wir sind umso eher können wir etwas bewegen!
Da mich viele noch nicht persönlich kennen, möchte ich - wenn möglich - in diesem Jahr die Ortsverbände besuchen kommen. Vielleicht gibt es die eine oder andere Feier oder, oder, …. es würde mich sehr freuen von Ihnen / euch zu hören.
Dankbar bin ich selbstverständlich auch für Anregungen und Wünsche und so verbleibe ich mit herzlichen Grüßen und vor allem mit den besten Wünschen für neue Jahr!
Ricarda Bollinger-Schönnagel
Neue Vorstandschaft für Amtsperiode 2022-2025 gewählt.
An unserem Landesverbandstagswochenende vom 07. - 09.10.2022 wurde ein neuer Vorstand gewählt. Die bisherige Vorsitzende Sabine Engel, die den Vorsitz der letzten 6 Jahre inne hatte, konnte Ihr Amt erfolgreich an ihre Nachfolgerin weitergeben.
Der Vorstand 2022-2025
Roland Schönnagel (Schriftführer), Willi Kling (Beirat), Helga Schmidt (Beirätin), Erich Schifferl (2. stellv. Vorsitzender und Schatzmeister), Ricarda Bollinger-Schönnagel (Landesvorsitzende), Ana Schmadl (1. stellv. Vorsitzende), Amelie Schmadl (Jugendbeauftragte), Angelika Fabian (Beirätin)
Ehrenmitglieder und Ehrenmedaillen
Ehrenvorsitzende:
Die bisherige Landesvorsitzende Sabine Engel wurde mit ausdrücklichem Dank für ihren Einsatz herzlich aus ihrem Amt verabschiedet, und im Anschluss vom Landesverbandstag zur Ehrenvorsitzenden des Landesverbands Bayern ernannt.
Ehrenmitglied:
Der scheidende Landesschatzmeister Gerhard Zahner, der diese Position die letzten 32 Jahre erfolgreich ausgefüllt hat, wurde mit Standing Ovations verabschiedet und zum Ehrenmitglied des Landesverbands Bayern ernannt.
Ehrenmedaillen: 
Frau Angelika Fabian wurde für ihre langjährige erfolgreiche und intensive Tätigkeit im Ortsverband Mangfall-Inn (vormals Ortsverband Kolbermoor) mit der Silbermedaille des Deutschen Familienverbandes geehrt.
Herr Gerhard Zahner wurde für seinen langjährigen erfolgreichen Einsatz als Schatzmeister für den Ortsverband Waldkraiburg und Landesverband Bayern mit der Silbermedaille des Deutschen Familienverbandes geehrt.
Bayerische Familien-Verbände fordern Schutzschirm für Familien
Mit Sorge beobachtet die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Familienorganisationen in Bayern (AGF) die perspektivisch sich entwickelnden Nöte und Ängste der Familien. Die AGF nimmt eine wachsende Verunsicherung und massive Zukunftsängste gerade bei Familien wahr, die aufgrund der aktuellen Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln ausgelöst werden. Viele haben Angst vor hohen Nebenkostennachzahlungen. Vor dem Hintergrund der beginnenden Heizperiode, mit Blick auf sehr hohe Verbraucherpreise, die die Familienbudgets hoffnungslos überfordern, fürchtet die AGF um das stabile Fundament der Familien und fordert deshalb, dass der Zusammenhalt und die Solidarität von Politik und Gesellschaft weiterhin gelebt werden.
Einer Studie des Instituts für Wirtschaft (IW) zufolge steigt für Verbraucher und Verbraucherinnen das Risiko der Energiearmut rasant. So gaben im Mai 2022 fast 25 Prozent aller Haushalte mehr als 10 Prozent ihres Nettoeinkommens für Energie aus, dazu gehören Ausgaben für Strom, Heizung und Warmwasser. Im Vergleich: im Jahr 2021 waren es nur 14,5 Prozent aller Haushalte.
Um die Energierechnungen bezahlen zu können, werden viele Haushalte zukünftig auf Hilfe angewiesen sein. Das betrifft Haushalte vieler Familien und somit mittlerweile auch die Mitte der Gesellschaft, die bislang nicht von Unterstützungsleistungen abhängig war.
Die AGF fordert einen sozialökonomischen Schutzschirm für Familien, der die bisherigen Leistungen für Familien umfassend schützt und die Überforderung der Familien abwendet. Vor allem im Energiebereich und der wirtschaftlichen Situation erheben die Familienverbände folgende Forderungen:
- Die Wiederherstellung einer bezahlbaren Lebenshaltung und sicheren Energieversorgung.
- Zielgenaue Unterstützung für einkommensschwache Familien unter Anhebung der Einkommensgrenzen
und Heraufsetzung der Regelsätze.
- Leistungsempfänger von Hartz IV und SGB XII sollten nicht nur eine Einmalzahlung in Höhe von 200 € (Juli 2022)
wie in Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie, sondern dauerhaft eine monatliche Erhöhung von 100€
zur Deckung der Energiekosten erhalten.
- Temporär neu entwickelte Leistungen für bedürftige Familien oberhalb der Leistungsgrenze des SGB II.
- Kostendeckelung der steigenden Energie- und Heizkosten wie schon in mehreren europäischen Ländern beschlossen.
- Senkung oder zeitweise Aussetzung der MwSt. für Grundnahrungsmittel und Energiekosten.
- Dauerhafte und flexible Heizkostenpauschale für Wohngeldempfänger.
- Familienunterstützende Leistungen, wie Familienzentren, Familienbildungsstätten, Beratungsstellen und
Familienerholungsstätten müssen auch in der aktuellen finanziell schwierigen Lage ausreichend finanziert
und mit den notwendigen Ressourcen versorgt werden.
Das Hauptanliegen der Familienverbände ist, dass die Familien weiterhin die unangefochtene Stütze des Staates, der Gesellschaft und ihrer selbst bleiben können. Daher die Forderung aus gesamtgesellschaftlicher Sicht, einen adäquaten Schutzschirm zu spannen.
„Wenn wir nicht reagieren, gefährden wir den sozialen Frieden“, konstatiert Sabine Engel, Landesvorsitzende der AGF in Bayern. „Wir setzen alles daran, Familienbedarfe genau zu erkennen und Lösungen über die Eigenverantwortlichkeit hinaus zu fordern. Deshalb setzen wir unsere Forderungen aus dem Bayer. Familiengipfel 2022 fort: Familien dürfen als Stützpfeiler der Gesellschaft nicht die alleinige Säule der sich abzeichnenden Probleme werden. Mit dem Schutzschirm werden die Familien systemisch stabilisiert.“, so die Landesvorsitzende Sabine Engel.
Für die AGF in Bayern
Deutscher Familienverband LV Bayern e.V.
Landesgeschäftsstelle
c/o Sabine Engel, Landesvorsitzende
Ungererstraße 42, 80802 München
Tel. 089 / 21 52 80 55
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BVerfG-Urteil: Die Würfel sind gefallen!
Liebe Familien,
am 25. Mai 2022 hat das Bundesverfassungsgericht im Namen des Volkes entschieden:
• Die soziale Pflegeversicherung ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31.07.2023 eine Neuregelung zu treffen.
• Das Beitragsrecht der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung verletzt nicht Art. 3 Abs. 1 GG.
Das bedeutet:
Für die Zeit bis zur Neuregelung können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Schon heute zeichnet sich ab, dass es erneut zu einer Minimallösung kommt. Die ruhend gestellten Verfahren können wieder aufgerufen werden und werden aller Voraussicht nach negativ entschieden. Natürlich kann das individuelle Verfahren auch von Seiten der Kläger zurückgenommen werden. Dazu reicht eine einfache Mitteilung an die Krankenkasse bzw. (wenn zutreffend) an das Gericht.
Selbstverständlich steht es den Klägern aber auch frei, das eigene Verfahren weiterzuführen und den Weg durch die Instanzen weiter zu verfolgen.
Ich trete mit dieser Abschlussinformation, 7 Jahre nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, in den Ruhestand und stehe nicht mehr zur Verfügung. Wie der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken weiter vorgehen, wird sicher noch durch einen Newsletter mitgeteilt.
Nach so vielen gemeinsamen Jahren auf beschwerlichem Weg seien mir einige persönlichen Worte erlaubt:
An erster Stelle bedanke ich mich bei Ihnen für ihr Vertrauen und Durchhaltevermögen. Mein besonderer Dank gilt dem Landessozialrichter a.D. Dr. Jürgen Borchert, der stets für uns da war und mit ungezählten Schriftsätzen die Interessen der Familien vertreten hat.
Leider ist es uns nicht gelungen, die Öffentlichkeit und das Bundesverfassungsgericht davon zu überzeugen, dass es um Fragen geht, die rund 90% der Bevölkerung betreffen. Die Klagen der Eltern strebten stellvertretend für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten das Ziel einer zukunftsfesten gesetzlichen Sozialversicherung an, die dem Anspruch der Belastung nach Leistungsfähigkeit entspricht. Es ging um den Eingriff in die Taschen der Beitragszahler, nicht um Leistungen. Familien werden nicht zu wenig gefördert, sondern sie werden zu hart belastet. Deshalb wurde bei den Elternklagen auf die Architektur von, im Steuerrecht längst etablierten, Freibeträgen gesetzt.
Stattdessen wurde überwiegend so getan, als wollten „drei katholische Familien aus Freiburg“ für sich mehr Netto vom Brutto erstreiten. Statt endlich zukunftsweisende Ideen einer Neugestaltung der gesetzlichen Sozialversicherung zu entwerfen und zu diskutieren, wurden in altbekannter Weise „fordernde Familien“ gegen „hoch belastete ungewollt Kinderlose“ ausgespielt. Eine Strategie, die unweigerlich zur weiteren Spaltung der Gesellschaft und schlussendlich zum Zusammenbruch führen wird.
Möglicher Weise kommt ihnen die Überschrift dieses Infodienstes seltsam vor?
Es steht mir nicht zu, das oberste deutsche Gericht zu kritisieren. Die Assoziation eines Würfelspiels kann ich mir allerdings nicht verkneifen angesichts einer Gerichtsentscheidung, die mit der eigenen Rechtsprechung bricht, ohne dies offen zu legen. Zudem wurde die ökonomische Fachwissenschaft ignoriert. Eine mündliche öffentliche Verhandlung unter Einvernahme der Sachverständigen wäre zwingend erforderlich gewesen. Sie sollte laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz ohnehin der Regelfall sein, unterblieb aber bei dieser Entscheidung.
Und ich setze noch eines drauf:
Familien rutschen wegen Sozialbeiträgen in Armut? Dann sollen sie doch „Hartz IV“ und/oder Grundsicherungsleistungen beantragen!
Unfassbar? Nein, die Konsequenz der Aussagen des Bundesverfassungsgerichts.
Unser Grundgesetz ist eine liberale Verfassung mit einer radikalen Sicht auf das Gemeinwohl. Daran kann kein Zweifel sein. Was aber ist von der Erlaubnis des BVerfG zu halten, der Gesetzgeber dürfe, jenseits der verfassungsrechtlich auch im Beitragsrecht der Sozialversicherung zu berücksichtigenden äußersten Belastungsgrenzen einer erdrosselnden Wirkung, entscheiden, in welchem Maße ein noch höheres Maß an Solidarität mit den Kindererziehenden von Kinderlosen eingefordert werden kann?
Anders als das Gericht argumentiert und begründet Dr. Jürgen Borchert: „Eltern, die ihre Kinder ohne weiteres aus dem selbst erworbenen Einkommen schichtangemessen unterhalten könnten, werden zu Sozialleistungsempfängern gemacht zugunsten derjenigen, die in besonderer Weise von den Erziehungsleistungen der Eltern profitieren, sei es wegen des fehlenden Unterhaltes oder wegen der Beitragsverschonung ihrer besonders hohen Einkommen jenseits der Bemessungsgrenzen!“.
Erste Analysen weisen auf die Einschätzung einer handwerklich schlechten, zwar frustrierenden, aber hinzunehmenden Rechtsprechung hin. Sicher sind dazu etliche Fachaufsätze von Juristen, Ökonomen und Politikwissenschaftlern zu erwarten.
Ob es dabei bleibt, dass die Klagen von Familien am Ende sind und ob der einzige Weg die politische Verbands- und Lobbyarbeit ist, kann ich nicht beurteilen. Jahrzehntelanges politisches Engagement ohne nennenswerten Erfolg führten ja gerade zum Aufruf:
„Wir jammern nicht – wir klagen“.
Weitermachen?
Falls Sie bestehendes Unrecht an Familien nicht hinnehmen wollen, ohne alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, sollten Sie jetzt weiterlesen:
Es gibt die durchaus berechtigte Auffassung, dass sich eine „Individualbeschwerde“ an den Europäischen Gerichtshof für Menschrechte (EGMR) hinsichtlich der Verletzung des „Prinzips eines fairen Verfahrens“ bestens begründen lässt.
Denn die Kläger mussten nicht damit rechnen, dass sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) von tragendenden Erwägungen desselben Gerichts im Pflegeurteil 2001 ohne vorherigen Hinweis verabschiedet; schon gar nicht damit, dass dies ohne eine mündliche Verhandlung geschieht. Gleiches gilt dafür, dass die Kläger ihre Ausführungen mit ökonomischem Sachverstand begründet haben, das BVerfG diesen jedoch überging, ohne selbst Sachverständige hinzuziehen oder nachzuweisen, dass der erforderliche Sachverstand im Kreise der Richter vorhanden war. Das BVerfG hat eine geltend gemachte Verfassungswidrigkeit einer Norm aus allen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu beleuchten. Das gilt auch für die ausgebrachte Rüge einer Verletzung des Art. 2 Abs, 1 GG in Verbindung mit Gehalten des Rechtsstaats- und des Sozialstaatsprinzips.
Mit dieser Begründung können Sie sich gegen den Druck zur Rücknahme ihrer Rechtsmittel zur Wehr setzen und sich mit dem weiteren Ruhen bis zur Entscheidung durch den EGMR einverstanden erklären.
Sollten ihr Verfahren bei einem Landessozialgericht ruhen, und Sie Interesse an der Weiterverfolgung haben, melden Sie sich bitte beim Deutschen Familienverband (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Dieser wird, mit Ihrer Erlaubnis, die Information an seinen juristischen Berater weiterleiten zur Prüfung einer Beistandschaft oder einer Mandatsübernahme.
Mit nochmaligem Dank und besten Wünschen
Ihr Siegfried Stresing
- Siegfried Stresing (li., Deutscher Familienverband) und
- Georg Zimmermann (re., Familienbund der Katholiken)
PS: Helfen Sie mit Ihrer Spende, die Elternklagen am Laufen zu halten. Wir danken Ihnen!
Bereits 5 Euro sind ein wichtiger Beitrag für die Elternklagen-Kampagne!
Wie der Ortsverband Mangfall-Inn die Betreuung für ukrainische Kinder auf den Weg bringt.
Die Verbraucherpreise im Energiesektor steigen massiv an und erreichen Rekordhöhen. Das belastet erheblich die Haushaltskassen von Familien. Der Deutsche Familienverband befürwortet die Abschaffung der EEG-Umlage bis zum ersten Halbjahr 2022.
„Die EEG-Umlage ist eine unnötige Preisbelastung der Verbraucher und sie gehört abgeschafft“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Die Bundesregierung hat bereits im Koalitionsvertrag das Ende der EEG-Umlage angekündigt. Je schneller sie fällt, desto besser.“
Der Deutsche Familienverband befürwortet den 1. Juli 2022 als Stichtag für das Ende der EEG-Umlage. Auf diese Weise könnten Verbraucher um 6,6 Milliarden Euro bis zum Jahresende entlastet werden. Bei einer Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.500 kWh würde es zu einer Entlastung von 168 Euro im Jahr führen.
Dass der Strompreis dermaßen ansteigt und das Familienportemonnaie nachhaltig belastet, ist nur teilweise auf die steigenden Kosten für die Strombeschaffung zurückzuführen. Neben der EEG-Umlage gibt es noch weitere Steuern, Abgaben und Umlagen, die den Strompreis künstlich verteuern.
„Einer der größten Strompreistreiber ist weiterhin der Staat“, so Heimann. „Die Einführung der CO2-Bepreisung durch die Koalitionsregierung der SPD und Union hat die Strompreisspirale zusätzlich angefacht. Eine Strompreisentlastung darf nicht bei der EEG-Umlage enden. Der Einfluss des CO2-Preises auf die Energiepreise ist hoch und wird weiter steigen. Wir brauchen dringend eine Reform der Energiepreisbesteuerung. Derzeit gehen alleine 41 Prozent des Strompreises direkt auf das Konto des Staates.“
Die Strompreise für Haushaltskunden sind laut dem Verivox-Verbraucherpreisindex von 29,27 Cent je kWh (Februar 2021) auf 38,82 Cent je kWh (Februar 2022) gestiegen. Das ist eine Preissteigerung innerhalb eines Jahres von 33 Prozent. Angesichts steigender Strompreise mahnt der Deutsche Familienverband zu einer zügigen Entlastung aller Verbraucher.
Grafik: Verivox-Verbraucherpreisindex
Entsprechende Anträge zur Förderung von sogenannten Effizienzhäusern und zur energetischen Sanierung wurden auf Anordnung des Wirtschafts- und Klimaministeriums von der staatlichen Förderbank KfW kurzfristig ausgesetzt, da die Vorgängerregierung diese Förderung auf Monatsende befristet hatte. Durch die vorzeitige Ablehnung von KfW-Darlehen und Zuschüssen brachen viele Finanzierungsvorhaben für Familien in sich zusammen.
„Vertrauen ist das höchste Gut in der Politik. Von einem auf den anderen Tag vor dem festgelegten Stichtag die Förderung energieeffizienter Gebäude zu beenden und Bauwillige im Regen stehen zu lassen, ist für Klimaschutz und Eigentumsbildung fatal“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.
„Familien stehen als private Investoren und Bauträger unter erheblichem Kostenruck“, sagt Uto R. Bonde, Vorsitzender des verbandsinternen Bundesfachausschusses „Familiengerechtes Wohnen und Bauen“. „Die Baukosten für Immobilien sind in kurzer Zeit erheblich gestiegen und die Immobilienpreise bestehender Gebäude in und um die Städte herum explodieren sprichwörtlich. Dazu kommt eine Grunderwerbsteuer, die das Kapital der Bauwilligen und Käufer unnötig abschöpft. Grundsätzlich gilt, dass ohne private Investitionen der dringend erforderliche Wohnungsbau und die Gebäudesanierungen nicht zu stemmen sind.“
Viele Bauwillige haben in den letzten Monaten intensiv an einem Finanzierungsplan gearbeitet und angesichts der immensen Baupreise in ihre Finanzierung die avisierten Zuschüsse und zinsverbilligten Darlehen eingerechnet.
Der Deutsche Familienverband befürwortet eine Fortführung der Förderung für ein klimafreundliches Bauen.