Bayerisches Krippengeld
Das Krippengeld gibt es zusätzlich zum Beitragszuschuss. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen.
Weitere Informationen rund um das Bayerische Krippengeld.
=> www.zbfs.bayern.de